Ukraine-Krieg: Eine Frau mit Kind am Grenzübergang nach Polen, im Hintergrund ist eine Essensausgabe

Die Arbeit der Caritas am Zosin-Grenzübergang. © Caritas Polen

Caritas zum Weltflüchtlingstag: Reformen im Umgang mit Geflüchteten in Österreich und Europa sollen Chancen und Perspektiven eröffnen

Tödtling-Musenbichler: „Integration ab Tag eins fördern: Schnelle Asylverfahren, flächendeckende Deutschkurse und Arbeitsmarktzugang sichern

Krieg, Verfolgung, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen zwingen immer mehr Menschen, ihre Heimat zu verlassen. Mitte dieses Jahrs waren laut UNO 120 Millionen Menschen auf der Flucht, ein weiterer Anstieg zum Vorjahr und ein erneuter historischer Höchststand. „120 Millionen Menschen, darunter viele Millionen Kinder, mussten von einem auf den anderen Tag alles aufgeben und aus ihrer Heimat fliehen. Sie stehen vor dem Nichts, leben vielfach in Angst ob der ungewissen Zukunft. Wir sind es diesen Menschen schuldig, endlich einen praxistauglichen Flüchtlingsschutz in Österreich und auf europäischer Ebene auf die Beine zu stellen. Es muss möglich sein, Grenzen und Menschen zu schützen“, so Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler.

EU-Pakt zu Asyl und Migration wird das Sterben im Mittelmeer nicht beenden

Der neu ausverhandelte EU-Pakt zu Asyl und Migration sollte eben das garantieren und u.a. dazu dienen, das Sterben im Mittelmeer zu beenden. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollten den Schleppern die Geschäftsgrundlage entziehen, doch die Caritas hat große Zweifel an einer Verbesserung der Lage. Vielmehr befürchten wir weitreichende Einschränkungen des Asylrechts und humanitäre Notlagen, wie sie an Hotspots an den EU-Außengrenzen bereits zu sehen sind. Erst vor wenigen Tagen war in der Presse zu lesen, dass geflüchtete Menschen mit Kabelbinder gefesselt von der griechischen Küstenwache ins Meer geworfen wurden. Berichte über solch illegale Pushbacks sind leider jetzt schon traurige Realität und es steht zu befürchten, dass sich dies mit den neuen Regelungen weiter zuspitzt. Das darf nicht der Fall sein „Unsere Werte sind nicht verhandelbar. Am Ende zählt: Menschenrecht muss Menschenrecht bleiben. Darauf haben wir uns aus gutem Grund in der europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention geeinigt“, so Tödtling-Musenbichler. Flucht sei schlichtweg Realität im 21. Jahrhundert und wer Schleppern das Handwerk legen möchte, muss bei den Fluchtursachen beginnen und für sichere, legale Fluchtwege und schnelle Asylverfahren sorgen.

Chancen und Perspektiven eröffnen: Integration ab Tag 1

In Zeiten des Fachkräftemangels sollten wir außerdem nicht nur über durchaus bestehende Herausforderungen sprechen, sondern auch die Chancen und Perspektiven in den Mittelpunkt rücken. Auf Basis des Rechtsstaats mit klaren Regeln muss es möglich sein, Schutzsuchenden neue Zukunftsperspektiven zu geben. Das ist in unser aller Interesse. „Durch gezielte Integration von Anfang an können viele nach Österreich geflüchtete Menschen in naher Zukunft zu Stützen in der Gesellschaft werden“, so Tödtling-Musenbichler. Damit diese Integration möglichst rasch passieren kann, muss an einigen Stellschrauben gedreht werden. Zum einen ist das Erlernen der Sprache essentiell, um Menschen auch möglichst rasch im Arbeitsmarkt integrieren zu können. Der Zugang zu kostenlosen Deutschkursen sollte daher für alle Asylwerber*innen flächendeckend zur Verfügung stehen. Das ist eine Investition in die Zukunft, die sich vielfach rentiert. Gleichzeitig sollten bereits im Herkunftsland erworbene Qualifikationen und bestehende Arbeitserfahrungen frühzeitig abgeklärt werden und rasch anerkannt werden. Damit wir die Menschen schnell in Arbeit bringen können, müssen unnötige Hürden abgebaut werden. „Trotz der großen Nachfrage sind die Türen zum Arbeitsmarkt noch so schmal, dass viele qualifizierte Arbeitskräfte mit Flucht- der Migrationshintergrund nicht hindurch finden. Dadurch geht enormes Potenzial verloren“, so Tödtling-Musenbichler. Schließlich muss ein selbstbestimmtes und würdevolles Verwalten der eigenen – meist ohnehin sehr geringen – finanziellen Mittel gewährleistet sein. Leistungen für Menschen in der Grundversorgung, wie das monatliche Taschengeld, müssen jederzeit verfügbar, eigenverantwortlich nutzbar sein und jährlich inflationsangepasst werden.