Armut in Österreich

Caritas-Studien

Simulation einer Anhebung der Richtsätze der Ausgleichszulage

Die Ausgleichszulage spielt eine zentrale Rolle im österreichischen Sozialsystem. Ihre Höhe ist nicht nur für Pensionist*innen in der gesetzlichen Pensionsversicherung bzw. als Ergänzungszulage im Beamtenpensionssystem relevant, sondern etwa auch für die Bezieher*innen von Sozialhilfe/Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Rehabilitationsgeld. Die Erhöhung der Ausgleichszulage im Rahmen der Simulation würde Mehrkosten von rund 2,3 Mrd. Euro verursachen: Davon entfielen auf die Pensionsversicherung ca. 1,7 Mrd. Euro, auf die Sozialhilfe/Mindestsicherung ca. 550 Mio. Euro und auf die Ergänzungszulage (pensionierte Beamt*innen) ca. 20 Mio. Euro. Von der Erhöhung würden im Bereich Pensionsversicherung, Beamtenpensionssystem und Sozialhilfe/ Mindestsicherung rund 600.000 Haushalte mit mehr als 1,1 Mio. Personen profitieren. Davon sind 49 % Frauen, 37 % Männer und 14 % Kinder. Die Armutsgefährdungsrate der Gesamtbevölkerung würde um rund 4 Prozentpunkte (von rund 14 % auf rund 10 %) sinken, jene der Personen über 60 Jahre sogar um mehr als 10 Prozentpunkte. Die Armutsgefährdungsrate sinkt insbesondere bei Haushalten von Alleinstehenden über 65 Jahre, und bei Alleinerziehenden. Zusätzlich zeigt die Studie, dass eine Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes eine effektive und sehr zielgerichtete Maßnahme ist, da die untersten Einkommensdezile am stärksten davon profitieren.

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Armutsgefährdung in Österreich

vor/nach der Reform und Anteile der Begünstigten

Grafiken aus der Studie "Simulation einer Anhebung der Richtsätze der Ausgleichszulage", Mai 2023

Ausgleichszulage - was ist das?

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