Kinderschutz
Unsere Kinderschutzrichtlinien
Der Schutz von Kindern und anderen vulnerablen Gruppen vor Missbrauch, Gewalt, Ausbeutung und Vernachlässigung ist für die Caritas eine Kernaufgabe. Mithilfe von Child Safeguarding, dem institutionellen Kinderschutz, gewährleisten wir, dass Kinder innerhalb unserer eigenen Organisation geschützt und in Sicherheit sind.
- Mitarbeiter*innen und weitere Personen, die über die Caritas Österreich oder über eine Partnerorganisation in den Kontakt mit Kindern kommen, kennen den Verhaltenskodex und die Kinderschutzrichtlinie der Caritas Österreich, sind darin geschult und sie wissen, wie sie sich zu verhalten haben.
- Partnerorganisationen verfügen über einen Verhaltenskodex und Kinderschutzrichtlinien und schulen ihre Mitarbeiter*innen darin.
- Sowohl in der Caritas Österreich, als auch bei Partnerorganisationen gibt es Ansprechpersonen für den Fall von Beschwerden, die wissen, wie im Sinne der Betroffenen gehandelt wird
Die Grundlage dafür sind der Caritas Verhaltenskodex und unsere Kinderschutzrichtlinie, die von allen Direktor*innen der Caritas Österreich verabschiedet wurden. Sie gelten für alle Mitarbeiter*innen, Freiwilligen und Dienstleister*innen, die im Auftrag der Caritas arbeiten. Alle Maßnahmen, die wir aus diesen Richtlinien ableiten, sollen:
- alle Betroffenen – Kinder, die verdachtsäußernden Personen und deren Umfeld – schützen, sowie Verdächtigen ein faires Verfahren ermöglichen,
- die Risiken für Kinder, Mitarbeiter*innen und die Organisation im Rahmen unserer Arbeit minimieren und Handlungssicherheit geben,
- sicherstellen, dass die Caritas bei auftretenden Verdachtsfällen rasch und professionell reagiert und die Fälle aufgeklärt werden.
Vorfälle melden - wir nehmen Hinweise ernst!
Wenn Sie uns auf Verstöße oder Missstände aufmerksam machen möchten, wenden Sie sich bitte an safeguarding(at)caritas-austria.at . Vielen Dank für Ihre Unterstützung!