Zielgruppe
Der Lehrgang ist ein Non-for-Profit-Projekt der Caritas mit dem Ziel der laufenden Förderung der Qualität des Rechtsberatungsangebots für Schutzsuchende und Migrant*innen. Mit jedem Jahrgang unseres Lehrgangs kommen neue, gut ausgebildete Rechtsberater*innen in den Bereich und gewinnen bereits im Bereich tätige Berater*innen weitere Fähigkeiten und Expertise.
An wen richtet sich der Lehrgang?
Wir richten uns konkret an Personen, die im Asyl- und Migrationsrechtsbereich tätig sein wollen und die notwendigen Voraussetzungen dafür mitbringen:
- Studierende der Rechtswissenschaften
- Ausgebildete Jurist*innen (einschließlich Absolvent*innen eines Jusstudiums außerhalb Österreichs mit Grundkenntnissen des österreichischen Rechts)
- In Ausnahmefällen: Personen ohne rechtswissenschaftliches Studium, die umfassende juristische Vorkenntnisse in diesem Bereich haben
Voraussetzungen
Für alle Teilnehmer*innen:
- Interesse an einer (zukünftigen) Tätigkeit in der Rechtsberatung bzw. rechtlichen Vertretung von Geflüchteten und Migrant*innen
- Sprachkenntnisse:
- Deutsch verstehen und schriftlich und mündlich aktiv anwenden können
- "Legal English" verstehen (Readings / englischsprachige Vorträge)
- Sonstige Sprachkenntnisse sind für den Lehrgang nicht relevant, können aber für die Tätigkeit in der Rechtsberatung selbst von großem Wert sein
- Motivation, Committment, Eigenverantwortung und ausreichende zeitliche Ressourcen (siehe Ablauf und Termine)
- Bereitschaft zur Peer-Arbeit mit den Teilnehmer*innen des Jahrgangs (z.B. Peer-Feedback und Gruppenarbeiten als Teil der didaktischen Methoden)
Für Personen ohne rechtswissenschaftliches Studium:
Der Lehrgang bildet (angehende) Rechtsberater*innen aus. Teilnehmer*innen lernen beispielsweise, eine Beschwerde oder die Begründung für einen Verfahrenshilfeantrag auszuführen, üben die Verhandlungsführung am Gericht und vertiefen sich in komplexe juristische Themen. Daher richtet sich dieser Lehrgang nicht an Personen außerhalb des juristischen Kontexts, die „bloßes“ Interesse am Rechtsgebiet haben, ohne tatsächlich darin tätig sein zu wollen oder über die notwendigen Vorkenntnisse zu verfügen, um dem Lehrgang folgen zu können.
Gleichzeitig kennen wir viele Rechtsberater*innen, die zwar nie ein allgemeines rechtswissenschaftliches Studium absolviert haben, aber durch Learning by doing in Verbindung mit engagiertem Eigenstudium herausragende Rechtsberater*innen geworden sind. Wir laden daher auch Personen ohne akademisch-juristische Ausbildung zur Bewerbung ein, die eine Tätigkeit in der Rechtsberatung anstreben und über relevante Vorkenntnisse - insbesondere aufgrund Erfahrung in der Rechtsberatung oder in einem sonstigen Beruf mit starken rechtlichen Bezügen - verfügen.