EuGH-Urteil bestätigt jahrelange Caritas Kritik an der Indexierung der Familienbeihilfe: Gleiche Beiträge müssen zu gleichen Leistungen führen
Erfreut und zugleich erleichtert reagiert Caritas Generalsekretärin Anna Parr auf das heute veröffentlichte Urteil des EuGHs zur Indexierung von Familienleistungen für Kinder im EU-Ausland, deren Eltern in Österreich arbeiten. Die seit 2019 praktizierte Indexierung führte besonders für Arbeiternehmer*innen aus osteuropäischen Ländern zu erheblichen Benachteiligungen und Kürzungen, Parr: „Die Familienbeihilfe für Kinder, deren Eltern in Österreich arbeiten, an die Lebenshaltungskosten ihres Herkunftslands anzupassen, war von Anfang an eine nicht nachvollziehbare Ungerechtigkeit. Ich bin erleichtert, dass diese Ungleichstellung der Kinder, von Personen die in Österreich einen wichtigen Beitrag leisten, mit dem heutigen Urteil nun beendet wird.“ Der EuGH folgte damit der Empfehlung des Generalanwaltes und bestätigte den Verstoß Österreichs gegen Unionsrecht.
In einem geeinten Europa müssen Kinder gleich viel wert sein!
Jene Familien, die die Einsparungen in ihrem alltäglichen Leben in den letzten Jahren hart getroffen haben sind beispielsweise Familien aus Rumänien oder Polen. Sie verloren für ihre im Heimatland lebenden Kinder rund die Hälfte der Familienbeihilfe, dabei leisten sie Steuern und Abgaben im gleichen Ausmaß wie österreichische Arbeitnehmer*innen. „Für uns war immer klar: gleiche Beiträge müssen zu gleichen Leistungen führen und in einem geeinten Europa muss jedes Kind gleich viel wert sein. Jede andere Regelung widerspricht einem der grundlegendsten Prinzipien und Grundgedanken der EU, nämlich der Gleichheit der EU-Bürger*innen und richtet sich faktisch gegen EU-Länder mit niedrigerem Lohnniveau“, so Parr und weiter: „Ich bin überzeugt, dass es der Bundesregierung nun ein Anliegen ist, die Indexierung von Familienleistungen unverzüglich zurückzunehmen und den betroffenen Familien die rechtswidrig gekürzten Beträge der letzten Jahre schnellstmöglich zurückzuzahlen.“
Indexierung war völlig falsches Signal
„Die letzten Jahre haben uns deutlich vor Augen geführt, dass Arbeitnehmer*innen aus dem EU-Ausland einen unverzichtbaren Beitrag für das Aufrechterhalten unserer Gesellschaft leisten“, so Parr. „Wir leiden in Branchen wie dem Gesundheits- und Pflegebereich, bereits jetzt unter einem eklatanten Fachkräftemangel, der sich in den kommenden Jahren zuspitzen wird. Österreich ist auf den Einsatz von Arbeitnehmer*innen aus dem Ausland angewiesen und ist daher auch verantwortlich entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, Menschen in Österreich zu halten.“ Die Indexierung von Familienleistungen vermittelte EU-Bürger*innen aus Ländern, in denen das Lohnniveau deutlich geringer ist, das Gefühl, sie wären Arbeitnehmer*innen zweiter Klasse. Parr: „Die Indexierung war nicht nur EU-rechtswidrig, sondern ein unwürdiges und völlig falsches Signal, an Arbeitnehmer*innen, die wir zur Erhaltung des sozialen und wirtschaftlichen Lebens in Österreich brauchen. Gut, dass dies mit dem heutigen Urteil nun endgültig beendet wird.“