Menschen mit Behinderungen

© Caritas / Philipp Mück

Viel versprochen. Noch viel zu tun:

Machen wir den Weg frei zu einem Miteinander, in dem niemand ausgeschlossen wird.

Vor 16 Jahren hat Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben. 1,4 Mio. Menschen mit Behinderungen können und wollen nicht länger warten, dass diese umfassend umgesetzt wird. Guter Wille ist lobenswert, aber konkrete Taten müssen folgen.

Am Ende muss man zu seinem Wort stehen. Wir wollen eine Gesellschaft, in der alle dazugehören und über sich selbst bestimmen können. Ein zweckgebundener Inklusionsfonds würde vieles möglich machen. Mehr möglich machen. Schneller möglich machen. In der inklusiven Bildung. Bei der Persönlichen Assistenz. Für die Inklusion am Arbeitsmarkt.

Der Worte sind genug gewechselt. Es geht um Menschenrechte. Um eine inklusive gute Zukunft.

Unsere Forderungen an die Politik

Was die nächste Regierung für Menschen mit Behinderungen tun sollte:

Für eine gute Zukunft

Ein wirksamer erster Schritt

Der Weg in eine inklusive Gesellschaft braucht Einsatz, Kreativität und Mut. Und natürlich ausreichende Budgets, um vieles nachhaltig zu verändern. Ein gut dotierter Inklusionsfonds schafft die Spielräume, damit endlich etwas weitergeht. Er wäre das Zeichen, dass wir Menschenrechte ernst meinen.

Bildung ist ein Recht. Die Voraussetzung, um sich zu entwickeln. Viele Kinder und Jugendliche mit Behinderungen kämpfen noch immer um ihre Chancen – im Kindergarten oder in der Schule:  Sie brauchen ein ganzheitliches inklusives Bildungssystem, keine Sonderschulen. Von Elementarpädagogik bis zu beruflicher Weiterbildung. Mit aller notwendigen Unterstützung.

Noch immer leben (zu) viele Menschen mit Behinderungen zum Beispiel in Pflegeheimen. Weil sie ohne Persönliche Assistenz, also eine helfende Hand in Beruf und Freizeit, kein eigenständiges Leben organisieren können. Wir brauchen die Garantie auf Persönliche Assistenz nach einheitlichen Standards. Weil der gute Wille nicht reicht.

Sie strukturiert den Tag, stiftet Sinn, bedeutet gesellschaftliche Teilhabe – Arbeit ist auch für Menschen mit Behinderungen mehr als nur Entlohnung. Was die Abspeisung mit Taschengeld statt fairer Bezahlung nicht rechtfertigt: Alle, die gern arbeiten wollen, sollen gleiche Chancen, Unterstützungen und Förderungen am Arbeitsmarkt haben. Und wir meinen wirklich alle.

Ein junger Mensch sitzt an einem Tisch und lächelt, im Hintergrund ist eine Schultafel zu sehen.

FAQ - Häufige Fragen & Antworten

Im August 2023 wurde der Status der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich erhoben. Auch 16 Jahre nach der Unterzeichnung finden sich gravierende Mängel. Der dringendste Reform- und Verbesserungsbedarf findet sich bei den Themen Persönliche Assistenz, Bildung und Inklusion am Arbeitsmarkt. Was es daher als Erstes braucht:

  • Einführung eines einheitlichen Systems der Persönlichen Assistenz
  • Flächendeckender Ausbau inklusiver Bildung bei gleichzeitigem Abbau geschlossener Einrichtungen
  • (Inklusiver) Arbeitsmarktzugang und Gleichstellung mit Arbeitnehmer*innen

Inklusive Teilhabe an Bildung vom Kindergarten über weiterführende Schulen bis hin zur Hochschule ist ein Menschenrecht. Das überholte System von parallelen Einrichtungen – von Regel- und Sonderschule – hat in einer inklusiven Zukunft keinen Platz mehr. Verkrustete Strukturen, veraltete pädagogische Konzepte und massive budgetäre Mängel verhindern (wie im gesamten Schulwesen), dass die notwendigen Innovationen und Investitionen in Bildung getätigt werden.

Die Persönliche Assistenz (PA) nimmt eine Schlüsselrolle für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ein. Fehlt diese Unterstützung, bleiben die Menschen auf Institutionen wie Heime oder Behinderteneinrichtungen angewiesen; in Österreich sind es ca. 13.000 Betroffene. Daher ist es unerlässlich, dass die Persönliche Assistenz bedarfsorientiert und nach einheitlichen Vorgaben in Österreich ausgebaut wird. Der noch immer nicht verankerte Rechtsanspruch auf PA für Menschen unterschiedlicher Behinderungsformen sollte auch die künstliche Trennung zwischen Persönlicher Assistenz für Arbeit und Persönlicher Assistenz für Wohnen bzw. Freizeit endlich aufheben.

Für viele Menschen mit Behinderungen kommt die Motivation zum Eintritt in den Arbeitsmarkt nur in geringem Ausmaß aus der Perspektive auf Entlohnung, die Teilhabe an der Gesellschaft steht im Mittelpunkt. Dennoch sollten für jene 28.000 Menschen mit Behinderungen, die bislang in geschützten Werkstätten tätig sind, eine angemessene und eigenständige Existenzsicherung sowie die volle sozialversicherungsrechtliche Absicherung selbstverständlich sein. Die vom Sozialministerium 2024 gestarteten Pilotprojekte sind ein guter Anfang.