EuGH Schlussantrag bestätigt Kritik an Indexierung der Familienbeihilfe: Gleiche Beiträge müssen zu gleichen Leistungen führen. Landau: In einem geeinten Europa müssen Kinder gleich viel wert sein!
Wien - Der heute veröffentlichte Schlussantrag des Generalanwalts des EuGH bestätigt die Caritas einmal mehr in der Kritik an der Praxis der Indexierung von Familienleistungen für Kinder im EU-Ausland, deren Eltern in Österreich arbeiten, so Caritas Präsident Michael Landau: „Die Familienbeihilfe für Kinder, deren Eltern in Österreich arbeiten, an die Lebenshaltungskosten im Herkunftsland anzupassen, war seit jeher keine gute Idee.“ Die Maßnahme treffe beispielsweise Arbeitnehmer*innen aus osteuropäischen Ländern besonders hart. Dabei leisten sie die Steuern und Abgaben im gleichen Ausmaß wie österreichische Arbeitnehmer*innen. Landau: „Gleiche Beiträge müssen zu gleichen Leistungen führen. Jede andere Regelung widerspricht einem der grundlegendsten Prinzipien und Grundgedanken der EU, nämlich der Gleichheit der EU-Bürger*innen und richtet sich faktisch gegen EU-Länder mit niedrigerem Lohnniveau.“ Landau hofft, dass der EuGH in seinem Urteil dem Schlussantrag des Generalanwalts folgen, die Bundesregierung die Indexierung von Familienleistungen zurücknehmen und den betroffenen Familien die fälschlich gekürzten Beträge der letzten Jahre zurückzahlen wird.
Argumentiert wurde der Vorstoß 2019 durch die potenziellen Kosteneinsparungen im Ausmaß von 114 Millionen Euro pro Jahr. Tatsächlich wurden im ersten Jahr jedoch nur 62 Millionen Euro weniger ausgegeben. Landau: „Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, die die Einsparungen in ihrem alltäglichen Leben hart treffen.“ Während der Grundbetrag der Familienbeihilfe in Österreich zurzeit 114 Euro pro Kind beträgt, erhalten Eltern, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber beispielsweise in Rumänien leben, nur mehr 55 Euro. Für ein Kind in Polen erhalten Eltern 60 Euro. „Familien aus Rumänien oder Polen verlieren somit etwa die Hälfte“, so Landau.
Gerade die letzten Jahre der Pandemie hätten gezeigt, dass Arbeitnehmer*innen aus dem EU-Ausland einen ganz wesentlichen Beitrag für das Aufrechterhalten unserer Gesellschaft leisten. In Branchen wie dem Gesundheits- und Pflegebereich, wo schon jetzt ein eklatanter Fachkräftemangel herrscht, ist Österreich auf ihren Einsatz angewiesen, so Landau: „Es müsse im Bestreben Österreichs sein, jene Menschen zu halten und faire Arbeitsbedingungen anzubieten. Kurzsichtige Maßnahmen wie die Indexierung könnten das Gegenteil bewirken. Sie vermitteln EU-Bürger*innen aus Ländern, in denen das Lohnniveau deutlich geringer ist, das Gefühl, als wären sie für uns Arbeitnehmer*innen zweiter Klasse, so Landau: „Ich halte es nicht nur für EU-rechtswidrig, diesen Arbeitnehmer*innen und ihren Kindern weniger Familienleistungen zuzuerkennen, sondern auch für ein fatales Signal, wenn wir an die Aufrechterhaltung des sozialen und wirtschaftlichen Lebens in Österreich denken.“