Ich brauche Hilfe!

Häufig gestellte Fragen

Hotline für Angehörige und Helfende

Ukraine Info Hotline

Erstinformationen zu fremdenrechtlichen Fragen sowie Infos zu Zeit-, Geld-, Sachspenden und Wohnraumvermittlung: 05/17 76 380

 

E-Mail: ukraine-info(at)caritas-wien.at 

Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr, Sprachen: Deutsch und Englisch

Willkommen in Österreich! Bleiben Sie sicher.

Österreich ist ein sicheres Land. Trotzdem sollten Sie bestimmte Sicherheitsmaßnahmen beachten:
  • Geben Sie Ihren Reisepass und ihre Dokumente nur autorisierten Personen.
  • Wenn Sie bei jemandem im Auto mitfahren, fotografieren Sie das Kennzeichen und den Führerschein des Fahrers oder der Fahrerin.
  • Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl. Halten Sie sich fern von "Helfer*innen", die kein "Nein" akzeptieren oder für eine Antwort halten. Sie haben vielleicht versteckte Interessen.
  • Achten Sie vor allem an öffentlichen Plätzen auf Ihre persönlichen Dokumente, auf Ihr Geld und Ihr Gepäck.
  • In Notfällen wenden Sie sich an die Polizei oder rufen die Nummer 112 (ohne Vorwahl).

Welcome to Austria! Stay safe. Information in English (pdf)
Ласкаво просимо до Австрії! Залишайтеся у безпеці. UA (pdf)
Be safe on the way - important information in English and Ukrainian (pdf)

Ich habe den Verdacht auf Menschenhandel - wohin kann ich mich wenden?

Hinweise auf Verdachtsfälle können über die Hotline des Bundeskriminalamtes +43 67761 343434 bzw. per Mail an menschenhandel(at)bmi.gv.at gemeldet werden. 

Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl – im Zweifelsfall eine Opferschutzeinrichtung bzw. die Polizei kontaktieren!

Ich bin in Österreich angekommen. Wohin kann ich mich wenden?


In Wien bietet die Caritas folgende Anlaufstellen: 

Erstankunftszentrum - Notquartier & Verpflegung (Schlossberggasse 8, 1130 Wien)
Kontakt:
Mail nq-schlossberg(at)volkshilfe-wien.at, Tel +43 676 8784 4790
Öffnungszeiten: Die Einrichtung ist täglich und rund um die Uhr geöffnet.

Das Erstankunftszentrum Wien richtet sich an Ukrainer*innen, die erstmals in Wien sind und einen vorübergehenden Schlafplatz brauchen. Diese Einrichtung wird von der Volkshilfe geleitet.

Angebote und Leistungen:

  • Notquartiersplätze für einen temporären Aufenthalt
  • Erstversorgung und Ausgabe von Hygieneartikel
  • Vereinbarung von Terminen zur polizeilichen Erfassung
  • Unterstützung für die Weiterreise in ein anderes Bundesland innerhalb Österreichs
  • Perspektivenabklärung zum Aufenthalt in Österreich oder zur Weiterreise
  • Information über die privaten und organisierten Wohnmöglichkeiten in der Wiener Grundversorgung

Im Ankunftszentrum Wien sind die Volkshilfe Wien und das Beratungszentrum Grundversorgung des Fonds Soziales Wien vertreten. Mehr Infos: start.wien.gv.at und volkshilfe-wien.at

Beratungszentrum Grundversorgung - bzGVS (Lederergasse 25, 1080 Wien)
Seit 8.4. erfolgt die Antragstellung auf Grundversorgung für Ukrainer*innen (nur mit Termin) und die Meldung der Auslandsaufenthalte für Ukrainer*innen (zu den Öffnungszeiten) im Beratungszentrum Grundversorgung (bzGVS) am Standort Lederergasse (bzWO):

  • Adresse: Lederergasse 25, 1080 Wien
  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8:00 – 15:00 Uhr
  • Für ein Beratungsgespräch inkl. Antragstellung (Grundversorgung) wird ein Termin benötigt. Dafür werden auf gvs-termin.fsw.at die persönlichen Daten eingegeben und, wenn möglich, die von der Polizei übermittelte IFA-Zahl (9- bis 10-stellig). Der FSW meldet sich im Anschluss telefonisch mit einem Termin für die Aufnahme in die Grundversorgung. Für den Termin werden die Meldebestätigung vom Meldeservice der Stadt Wien und die Personaldokumente (Reisepass oder Personalausweis) von allen Angehörigen, die den Antrag auf Grundversorgung stellen, benötigt.
  • Akut von Obdachlosigkeit bedrohte Ukrainer*innen können sich zu den Öffnungszeiten hierhin wenden. 

Beratungs- und Servicestelle der Caritas für Ukrainer*innen (Laxenburgerstraße 18, 1100 Wien)
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr und Freitag 8:00 – 13:00 bzw. nach Terminvereinbarung

  • Erstberatung, Abklärung weitere Bedürfnisse und allgemeine Sozialberatung
  • Folgetermine und laufende Auszahlung der Grundversorgungsleistung für privatwohnende Ukrainer*innen

Kontakt für Wohnraum in Wien

  • „Beratungszentrum Ukraine“ der Diakonie Wien
    Wilhelminenstr. 91-93/II f,1. Stock, 1160 Wien
    Terminvereinbarung: 01 343 91 91
    beratungszentrum-ukraine(at)diakonie.at
  • Organisierte Quartiere („Flüchtlingshäuser“):
    Fonds Soziales Wien, Tel. 01 24 5 24
    Mehr Infos
Wichtige erste Informationen für Menschen aus der Ukraine zum Ankommen in Österreich:
Medizinische Versorgung

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine bekommen in Österreich raschen und unkomplizierten Zugang zu medizinischer Versorgung.

Die Bundesregierung richtet bundesweit Registrierungsstellen für aus der Ukraine geflüchtete Menschen ein. Dort wird eine Aufenthaltskarte ausgestellt und eine Versicherungsnummer vergeben. Geflüchtete erhalten einen Krankenversicherungsbeleg über die Grundversorgung oder alternativ einen e-card-Ersatzbeleg in den ÖGK-Kundenservicestellen. Damit können sämtliche medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden.

Solange noch keine Versicherungsnummer vorhanden ist, können sich Staatsbürger*innen der Ukraine mit ihrem Reisepass ausweisen, um medizinische Hilfe zu bekommen. Drittstaatsangehörige oder Staatenlose müssen den Schutzstatus, den sie in der Ukraine hatten (z.B. anerkannter Flüchtling), nachweisen.

Quelle und weitere Informationen auf Deutsch auf der Seite der Ärztekammer und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)

Wärmestuben

In den pfarrlichen Wärmestuben erhalten aus der Ukraine geflüchtete Menschen ebenfalls kleinere Mahlzeiten: Weitere Infos

Kleidung und mehr

Garderob137, die Kleiderausgabe (Landstraßer Hauptstraße 137)
Hier können sich Ukrainer*innen Gewand für sich und die Kinder aussuchen, außerdem je nach Verfügbarkeit Hygieneprodukte, Spielsachen, Schuhe und hin und wieder sogar ein Laufrad. Mehr Infos (pdf DE/UA)

Verkehr

Infos zur Einreise nach Österreich, zur Nutzung der Bahn österreichweit, zu öffentlichen Verkehrsmitteln und zum Parken in Wien gibt es hier: https://start.wien.gv.at/ukraine/de#Einreise%20und%20Verkehr 

Lebensmittelausgabestellen - Le+O in Wien

Aktuell Aufnahmestopp! Weitere Infos

Betreuungs- und Unterstützungsleistungen

Hotline der BBU

Bitte kontaktieren Sie die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU). Hier erhalten Sie über die Hotline +43 1 2676 870 9460 alle Informationen zu Anlaufstellen, Unterkünften usw. (Hinweis: Wenn die Leitungen besetzt sind, kommt in der Warteschleife eine Tonmeldung auf Ukrainisch und Russisch, die darauf hinweist, dass es zu einer Wartezeit kommt. Es kommt keine Tonmeldung auf Deutsch. Bitte warten Sie, bis eine Leitung frei wird.)


Якщо Вам терміново потрібна допомога, будь ласка, зателефонуйте на гарячу лінію: +43 1 2676 870 9460
Если Вам срочно нужна помощь, пожалуйста, позвоните по телефону горячей линии: +43 1 2676 870 9460

 

Ich bin Angehörige*r oder Helfende*r und habe Fragen - wohin kann ich mich wenden?


Österreichweite Caritas-Hotline für Angehörige und Helfende: 05/17 76 380
Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr, Sprachen: Deutsch und Englisch

  • Erstinformationen rund um die Themen Ankunft und Situation von Geflüchteten in Österreich
  • Erstinformationen zu fremdenrechtlichen Fragen
  • Weitervermittlung von Wohnungsangeboten
  • Anliegen zu Zeit-, Sach- und Geldspenden

Wichtig: Die Hotline ist keine erste Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine. Dafür gibt es ein Erstaufnahmezentrum in Wien bzw. die Hotline der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU).

E-Mail: ukraine-info(at)caritas-wien.at 

Meine Familie, Freund*innen, Angehörige oder ich selbst bin aus der Ukraine geflüchtet. Wie ist die rechtliche Situation in Österreich?

Wir dürfen Sie auf die entsprechenden FAQs des österreichischen Innenministeriums verweisen.

Richtlinie für den vorübergehenden Schutz von Menschen, die aus der Ukraine fliehen müssen:
Dieser Status beinhaltet den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich, Unterbringung, medizinische Versorgung, Zugang zu Erwerbstätigkeit und Ausbildung sowie die Sicherung des Lebensunterhalts. Erleichtert ist ebenfalls die Familienzusammenführung aus verschiedenen Mitgliedsstaaten. Gültig ist dies grundsätzlich für ukrainische Staatsangehörige sowie Personen anderer Nationalitäten und Staatenlose, die einen Schutzstatus in der Ukraine genossen haben und nach dem Beginn der Kampfhandlungen am 24. Februar geflohen sind.

Was bedeutet es, wenn ich von der ‚Vertriebenen Verordnung‘ erfasst bin?
Das bedeutet, dass sofort ein Schutzstatus gewährt wird – das Stellen eines Asylantrages ist nicht notwendig. Die wichtigsten Leistungen, die der Schutzstatus beinhaltet: rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich, Unterkunft, Krankenversicherung, Zugang zu Arbeit und Ausbildung sowie ein gesicherter Lebensunterhalt.

Bin ich von der ‚Vertriebenen Verordnung‘ erfasst?
Folgende Personen sind erfasst:

  1. Ukrainische Staatsangehörige,
    a) die ab dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflüchtet sind
    b) die sich am 24. Februar 2022 rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben (nach Ablauf des visumsfreien –bzw. –pflichtigen Zeitraumes)
    c) die am 24. Februar 2022 einen gültigen Titel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz oder nach §§ 55-57 AsylG hatten (nach Ablauf des Titels)
  2. Drittstaatsangehörige mit einem Schutzstatus (z.B. anerkannter Flüchtling), die ab dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflüchtet sind
  3. Staatenlose mit einem Schutzstatus (z.B. anerkannter Flüchtling), die ab dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflüchtet sind
  4. a. Ehegatt*innen, b. eingetragene Partner*innen, c. minderjährige unverheiratete Kinder und d. sonstige enge Verwandte (wenn zusammengewohnt wurde) von Personen, die unter die Punkte 1.-3. fallen.

Alle anderen Personen, sind nicht von der Vertriebenen Ordnung erfasst. Dazu zählen auch Personen, die einen Daueraufenthalt in der Ukraine hatten.

Weiterführende Informationen:

Was muss ich tun, wenn ich unter die ‚Vertriebenen Verordnung‘ falle?
Personen, die unter die ‚Vertriebenen Verordnung‘ fallen, müssen sich registrieren lassen. Das passiert durch die Polizei an so genannten ‚Erfassungsstellen‘. Nach der Registrierung bekommt man eine ‚Vertriebenen Karte‘ zugeschickt, mit der dann Leistungen in Anspruch genommen werden können, z.B. beim Arbeitsmarktservice (AMS).

Was bedeutet es, wenn ich nicht von der ‚Vertriebenen Verordnung‘ erfasst bin?
Personen, die aus der Ukraine geflohen sind und nicht von der ‚Vertriebenen Verordnung‘ erfasst sind, haben jedenfalls die Möglichkeit in Österreich einzureisen/durchzureisen und – sofern sie das wollen – einen Asylantrag zu stellen. Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die aus der Ukraine vertrieben wurden, und in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten, werden von der BBU unterstützt.  

Nähere Informationen dazu:

Wie kann ich eine Arbeit finden?
Mit dem Ausweis für Vertriebene, können Sie sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) registrieren. Nach der Registrierung hilft das AMS mit Jobangeboten, Deutschkursen, etc. Nähere Informationen gibt es hier: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeiten-in-oesterreich-und-der-eu/ukraine

Hotline für Angehörige und Helfende

Ukraine Info Hotline

Erstinformationen zu fremdenrechtlichen Fragen sowie Infos zu Zeit-, Geld-, Sachspenden und Wohnraumvermittlung: 05/17 76 380

 

E-Mail: ukraine-info(at)caritas-wien.at 

Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr, Sprachen: Deutsch und Englisch

Ich habe Angehörige / Freund*innen in der Ukraine oder an den Grenzen, die Hilfe brauchen. Wohin kann ich mich wenden?

Hier haben wir einige der wichtigsten Notfallhotlines und Weblinks gesammelt, die Ihren Angehörigen und Freund*innen weiterhelfen könnten:

Ukraine
Notfall-Hotline Außenministerium Ukraine: +380 93418 56 84
Nationale gebührenfreie Hotline für Migration: 527 (gratis für Mobiltelefone) und 0 800 505 501 (gratis für Festnetz-Telefone)
UNHCR – Hotline für Geflüchtete in und außerhalb der Ukraine: 0 800 307 711

UNHCR stellt hier wichtige Informationen und Hotline-Nummern für Menschen auf der Flucht zur Verfügung:

Ungarn: help.unhcr.org/hungary

Polen: help.unhcr.org/poland; Hotline: +48 22 490 20 44

Rumänien: help.unhcr.org/romania
Online support platform: dopomoha.ro (entwickelt von Code4Romania mit Unterstützung durch IOM Romania) ist online

Slowakei: help.unhcr.org/slovakia
aus dem Ausland: 00421 5263 0023, lokale Hotline 0850 211 478, Telegram/Signal: 00421 908 767 853 (voice only), https://www.mic.iom.sk/en/

Republik Moldau: UNCHR-Hotline:  +373 22 271 853

Tschechien: Caritas Tschechien: +420 731 432 431 oder ukraina.info@charita.cz

Litauen: IOM Migration Centre:  +370 525 14352, hier gibt es auch einen Live-Chat:  www.renkuosilietuva.lt/ru/

Und in jedem anderen Land: help.unhcr.org

Ich habe den Kontakt zu meinen Angehörigen in der Ukraine verloren, was kann ich tun?

Ich bin gehörlos und auf der Flucht. Wohin kann ich mich wenden?

Wichtige Infos, Links und Kontakte für Gehörlose vom Österreichischen Gehörlosenbund (ÖGLB): https://www.oeglb.at/projekte/hilfe-fuer-ukrainerinnen/

Hilfe durch andere Organisationen und Unternehmen

Kurzfristiger Aufenthalt in Hotels
  • Hotel Swaps: Kostenlose Hotelzimmer für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind: Apply now | Hospitality Support

    Die Plattform umfasst 569 Hotels von verschiedenen, namhaften Hotelgruppen in 47 Ländern und bietet:
    • Kostenlosen Hotelaufenthalt
    • Onlinereservierung nach der Registrierung
    • Maximum 5 Nächte
    • 24/7 Support in drei Sprachen (Ukrainisch, Russisch, Englisch)
    • Anforderung: Ukrainischer Reisepass (alternativ Residenzbestätigung in der Ukraine) beim Check-in
Verkehr
  • Erstankunft Urkaine-Ticket
    Das Erstankunft Ukraine-Ticket wird kostenlos an Personen mit einem ukrainischen Reisepass ausgegeben und gilt 24 Stunden ab Ticketausstellung für eine Fahrt von Břeclav Grenze, (Tschechien) Marchegg Grenze, Kittsee Grenze (Slowakei) oder Hegyeshalom Grenze (Ungarn) sowie Wien und Graz Hauptbahnhof zu einem ÖBB-Bahnhof in Österreich oder nach Passau Hauptbahnhof (Deutschland) Buchs SG (Schweiz), Brennero/Brenner, Tarvisio Boscoverde (Italien).  Zudem kann es in Zügen der ÖBB für eine einfache Fahrt in Österreich von einem der Grenzbahnhöfe bzw. von Wien Hauptbahnhof oder Graz Hauptbahnhof in der 2. Klasse verwendet werden.

  • Hilfe bei Pannen durch ÖAMTC
    Die Pannenhilfe und der Abschleppdienst des ÖAMTC werden ab sofort Flüchtenden aus der Ukraine unentgeltlich zur Seite stehen. Allen, die Hilfe brauchen, wird im Fall einer Panne unbürokratisch und unabhängig von einer ÖAMTC Mitgliedschaft weitergeholfen. Personen können sich über den Notruf 120 an den ÖAMTC wenden. Weitere Informationen auf der Seite des ÖAMTC auf Deutsch und Ukrainisch.
Bildung, Kunst & Kultur
  • Kostenlose Büchereikarte von Büchereien Wien
    Aus der Ukraine geflüchtete Menschen erhalten eine kostenlose Büchereikarte (Nachweis: Aufenthaltstitel-Karte) und können damit Bücher entleihen und die Angebote digital und vor Ort nutzen. Mehr Infos
     
  • Kulturpass: Freier Eintritt zu Kunst- & Kultureinrichtungen

    Über den Kulturpass sollen geflüchtete Menschen aus der Ukraine künftig kostenlosen Zugang zu Kunst und Kultur erhalten – die Abwicklung wird aktuell geklärt. In der Zwischenzeit gilt nach Vorzeigen des ukrainischen Reisepasses oder Aufenthaltstitels bereits freier Eintritt in folgenden Kultureinrichtungen: DOM MUSEUM WIEN, Dschungel Wien, HAUS DER MUSIK, Jüdisches Museum Wien, Kapuzinergruft, Kunstforum Bank Austria, KUNST HAUS WIEN, Naturhistorisches Museum, Secession, Waschsalon Karl-Marx-Hof, Wiener Hofmusikkapelle, Volkskundemuseum, WestLicht. Schauplatz für Fotografie und alle Standorte von WIEN MUSEUM. (Quelle: Hunger auf Kunst & Kultur)

Sonstige Hinweise
  • Kann mit ukrainischen Bank- und Kreditkarten an Erste Bank und Sparkasse Selbstbedienungsgeräten Geld behoben werden?
    Ja, generell kann Geld mit ukrainischen Bank- bzw. Kreditkarten an Erste Bank und Sparkasse Selbstbedienungsgeräten behoben werden. Die Auszahlung erfolgt in Euro. Erste Bank Filiale in der Nähe finden
    Weitere Infos zu Angeboten der Erste Bank und Sparkasse für geflüchtete Menschen aus der Ukraine unter https://www.sparkasse.at/help-for-ukrainians# (Sprachen EN/UA)

Weitere Informationen und Hinweise


Miteinander reden können
  • „Refugee Phrasebook“
    Wichtige Sätze in Deutsch, Ukrainisch und Russisch. Hier zum Download.
  • „Deutschheft“ auf Ukrainisch und Russisch
    Einfache Informationen zur deutschen Sprache, die am Anfang hilfreich sind – wie das Alphabet, wichtige Begriffe und Beispiele des täglichen Lebens (Quelle: Flüchtlingshilfe München):
    Deutsch-Ukrainisch | Deutsch-Russisch
  • PDF-Lernheft Ukrainisch/Deutsch
    Erste Schritte in der deutschen Sprache: zum PDF-Lernheft (Quelle: buchstaben.com)
  • Sammlung Schulbücher Ukrainisch/Deutsch:
    Übersicht von ukrainischen Schulbüchern, für Deutsch als Fremdsprache. Die Bücher sind frei zugänglich im pdf-Format:
    1. Klasse |  2. Klasse | 3. Klasse | 4. Klasse | 5. Klasse | 7. Klasse | 9. Klasse | 10. Klasse (Quelle: Pforzheim hilft der #Ukraine)
  • Lernmaterialien Ukrainisch/Deutsch
    für Kinder unterschiedlichen Alters: Übersicht (Quelle: Twinkl)
  • Kostenlose Sprachkurse Deutsch-Ukrainisch und Ukrainisch-Deutsch
    Die Freiburger Sprachlern-App Jicki bietet ab sofort kostenlose Online-Sprachkurse Deutsch-Ukrainisch und Ukrainisch-Deutsch an. Die Kurse können ohne Anmeldung direkt auf der Website sowie in der dazugehörigen App genutzt werden. Hier geht es direkt zu den Sprachkursen: https://www.jicki.de/deutsch-ukrainisch/ 
Voices for Peace – der Podcast mit Kindergeschichten auf Ukrainisch und Russisch

Personen aus ganz Österreich – von der Kinderbuchautorin bis zur Opernsängerin – haben Kindergeschichten auf Ukrainisch und Russisch eingelesen und Kinderlieder eingesungen, um Kinder aus der Ukraine ein wenig vom Krieg abzulenken.

Die Geschichten sind für
- Kinder aus der Ukraine
, deren Kindheit gerade erschüttert ist,
- Helfende, die Kinder betreuen, aber nicht die gleiche Sprache sprechen

Alle Geschichten sind kindgerecht und von uns geprüft!

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Wöchentlicher Sirenen-Probealarm

Jeden Samstag um 12 Uhr heulen die Sirenen probeweise für 15 Sekunden. Dieser Probealarm wird mit Ausnahme von Wien in ganz Österreich durchgeführt.