Energiesparen im Haushalt

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Beratung und Gerätetausch

Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung 

Unsere Angebote:

Erstberatung

Bei der Erstberatung wird überprüft:
Erfüllt Ihr Haushalt die Voraussetzungen für eine Beratung und Unterstützung?

Die Erstberatung findet in den Beratungsstellen statt.
Es ist auch eine telefonische Beratung oder eine Onlineberatung möglich.

Energiesparberatung

Die Energiesparberatung findet bei Ihnen im Haushalt statt.

Es wird gemeinsam mit Ihnen geprüft und besprochen:

  • Wo kann in Ihrem Haushalt Energie gespart werden?
  • Welche einfachen Energiesparmaßnahmen können Sie selber umsetzen?
  • Ist ein Gerätetausch notwendig?

Gerätetausch

Wann ist ein kostenloser Gerätetausch möglich?
Wenn bei der Energiesparberatung festgestellt wird, dass die vorhandenen Elektrogeräte ausgetauscht werden sollen.

Getauscht wird ein Gerät pro Haushalt.
Zum Beispiel: Herd, Kühlschrank, Waschmaschine oder Geschirrspüler.

Wer kann die Angebote in Anspruch nehmen?

Zielgruppe sind Personen mit einem Hauptwohnsitz in Österreich.
Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS-Befreiung)
  • Bezug des Heizkostenzuschuss des Landes
  • Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage
  • Bezug von Wohnbeihilfe

Ablauf der Beratung

Für eine Erstberatung müssen Sie einen Termin ausmachen.

Zur Erstberatung müssen Sie diese Unterlagen mitbringen:

  • Ausweis
  • Meldezettel
  • Nachweis der GIS-Befreiung
    oder Nachweis über Heizkostenzuschuss
    oder Nachweis über Sozialhilfe / Ausgleichszulage
    oder Nachweis der Wohnbeihilfe

Nach der Erstberatung werden die Termine für die Energiesparberatung und den Gerätetausch vereinbart.

Kontaktieren Sie uns
Eine Mutter sitzt mit ihrem Kind auf dem Schoß. Ihnen gegenüber am Tisch sitzt eine Frau mit einer roten Caritas-Jacke, sie ist von hinten zu sehen.

Energiesparberatung

Hotline

Fragen

Wie bekomme ich eine Erstberatung?

Für eine Erstberatung müssen Sie einen Termin ausmachen.
Bitte melden Sie sich bei der Beratungsstelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Welche Unterlagen muss ich zur Erstberatung mitnehmen?

Sie müssen diese Unterlagen mitnehmen:

  • Ausweis
  • Meldezettel
  • Nachweis für einen Anspruch auf Energiesparberatung

Als Nachweis gilt:

  • Nachweis der GIS-Befreiung
  • Nachweis über Heizkostenzuschuss
  • Nachweis über Sozialhilfe / Ausgleichszulage
  • Nachweis der Wohnbeihilfe

Wann habe ich Anspruch auf die Energiesparberatung?

Der Anspruch auf eine Energiesparberatung wird in der Erstberatung geprüft. Sie haben Anspruch auf eine Energiesparberatung, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:

  • Bezug des Heizkostenzuschusses des Landes,
  • oder Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage,
  • oder Bezug von Wohnbeihilfe,
  • oder GIS-Befreiung.

Wann habe ich Anspruch auf einen Gerätetausch?

Bei der Energiesparberatung wird geprüft, ob ein Gerätetausch notwendig ist.

Diese Geräte werden getauscht:

  • Geräte, die schadhaft sind
  • Geräte, die sehr viel Energie brauchen

Welche Geräte werden getauscht?

Es kann nur ein Gerät pro Haushalt getauscht werden.
Getauscht werden können: Herd, Kühlschrank, Waschmaschine oder Geschirrspüler.

Nicht getauscht werden können: Computer, Fernsehgeräte

Fallen für mich Kosten an?

Nein, es fallen keine Kosten für Sie an.
Erstberatung und Energiesparberatung sind kostenlos.


Auch beim Gerätetausch werden alle Kosten übernommen (Entsorgung vom Alt-Gerät, Lieferung und Montage neues Gerät).

Ein Programm des

Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung