Energiesparen im Haushalt
Beratung und Gerätetausch
Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Unsere Angebote:
Erstberatung
Bei der Erstberatung wird überprüft:
Erfüllt Ihr Haushalt die Voraussetzungen für eine Beratung und Unterstützung?
Die Erstberatung findet in den Beratungsstellen statt.
Es ist auch eine telefonische Beratung oder eine Onlineberatung möglich.
Energiesparberatung
Die Energiesparberatung findet bei Ihnen im Haushalt statt.
Es wird gemeinsam mit Ihnen geprüft und besprochen:
- Wo kann in Ihrem Haushalt Energie gespart werden?
- Welche einfachen Energiesparmaßnahmen können Sie selber umsetzen?
- Ist ein Gerätetausch notwendig?
Gerätetausch
Wann ist ein kostenloser Gerätetausch möglich?
Wenn bei der Energiesparberatung festgestellt wird, dass die vorhandenen Elektrogeräte ausgetauscht werden sollen.
Getauscht wird ein Gerät pro Haushalt.
Zum Beispiel: Herd, Kühlschrank, Waschmaschine oder Geschirrspüler.
Wer kann die Angebote in Anspruch nehmen?
Zielgruppe sind Personen mit einem Hauptwohnsitz in Österreich.
Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS-Befreiung)
- Bezug des Heizkostenzuschuss des Landes
- Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage
- Bezug von Wohnbeihilfe
Ablauf der Beratung
Für eine Erstberatung müssen Sie einen Termin ausmachen.
Zur Erstberatung müssen Sie diese Unterlagen mitbringen:
- Ausweis
- Meldezettel
- Nachweis der GIS-Befreiung
oder Nachweis über Heizkostenzuschuss
oder Nachweis über Sozialhilfe / Ausgleichszulage
oder Nachweis der Wohnbeihilfe
Nach der Erstberatung werden die Termine für die Energiesparberatung und den Gerätetausch vereinbart.
Kontaktieren Sie uns
Energiesparberatung
Hotline
Fragen
Wie bekomme ich eine Erstberatung?
Für eine Erstberatung müssen Sie einen Termin ausmachen.
Bitte melden Sie sich bei der Beratungsstelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Welche Unterlagen muss ich zur Erstberatung mitnehmen?
Sie müssen diese Unterlagen mitnehmen:
- Ausweis
- Meldezettel
- Nachweis für einen Anspruch auf Energiesparberatung
Als Nachweis gilt:
- Nachweis der GIS-Befreiung
- Nachweis über Heizkostenzuschuss
- Nachweis über Sozialhilfe / Ausgleichszulage
- Nachweis der Wohnbeihilfe
Wann habe ich Anspruch auf die Energiesparberatung?
Der Anspruch auf eine Energiesparberatung wird in der Erstberatung geprüft. Sie haben Anspruch auf eine Energiesparberatung, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:
- Bezug des Heizkostenzuschusses des Landes,
- oder Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage,
- oder Bezug von Wohnbeihilfe,
- oder GIS-Befreiung.
Wann habe ich Anspruch auf einen Gerätetausch?
Bei der Energiesparberatung wird geprüft, ob ein Gerätetausch notwendig ist.
Diese Geräte werden getauscht:
- Geräte, die schadhaft sind
- Geräte, die sehr viel Energie brauchen
Welche Geräte werden getauscht?
Es kann nur ein Gerät pro Haushalt getauscht werden.
Getauscht werden können: Herd, Kühlschrank, Waschmaschine oder Geschirrspüler.
Nicht getauscht werden können: Computer, Fernsehgeräte
Fallen für mich Kosten an?
Nein, es fallen keine Kosten für Sie an.
Erstberatung und Energiesparberatung sind kostenlos.
Auch beim Gerätetausch werden alle Kosten übernommen (Entsorgung vom Alt-Gerät, Lieferung und Montage neues Gerät).